Teilnahmebedingungen Fotowettbewerb LEADER-Region Grafschaft Bentheim
Anlass und Motivwahl
Die LAG Region Grafschaft Bentheim e.V. („Veranstalter“) veranstaltet einen Fotowettbewerb unter dem Motto „Zeigt uns die schönsten Orte in der Grafschaft Bentheim“. Ziel des Wettbewerbs ist es, qualitativ hochwertige Bilder mit Bezug zur LEADER-Region Grafschaft Bentheim für die Erstellung eines Kalenders 2025 zu gewinnen. Außerdem werden die Gewinnerfotos auf den Social-Media-Kanälen der LAG Region Grafschaft Bentheim e.V. sowie des Grafschaft Bentheim Tourismus präsentiert. Der Wirtschaftsförderung der Stadt Nordhorn werden die Fotos im Anschluss zur Verfügung stellt, um Selfie-Points im Stadtgebiet der Stadt Nordhorn zu ermitteln und zu errichten.
Das Foto muss in der LEADER-Region Grafschaft Bentheim aufgenommen worden sein. Der Ort/ Die Ortschaft, wo das Foto gemacht wurde, ist anzugeben. Diese Informationen dienen zur Überprüfung und werden darüber hinaus nicht für andere Zwecke verwendet, d. h. insb. nicht an Dritte weitergegeben.
Das Foto darf keinen Rahmen, keine Schrift oder sonstige Grafikbestandteile (wie z. B. Sprechblasen) enthalten. Das Foto darf nur im Querformat hochgeladen werden. Bilder im Hochformat werden nicht berücksichtigt. Es ist außerdem ein Titel des Fotos anzugeben.
Teilnahme
Vom 01.07.2024, 0:00 Uhr bis zum 15.09.2024, 23:59 Uhr, können Sie sich für die Teilnahme am Wettbewerb registrieren und maximal ein Foto auf der Wettbewerbsseite www.region-grafschaft.de/fotowettbewerb hochladen. Auch Gruppen können unter Registrierung der Kontaktdaten einer verantwortlichen Person teilnehmen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Teilnahmezeitraum nach eigenem Ermessen zu verlängern.
Technische Anforderungen an die Fotos
Die Fotos müssen digital realisiert worden sein und als JPEG-Datei auf der Wettbewerbsseite hochgeladen werden. Die Datei darf die Größe von 15 MB nicht überschreiten, muss mind. 4000 Pixel an der längsten Seite und eine Druckauflösung von mindestens 300 dpi besitzen.
Teilnahmeausschluss
Mitmachen können alle Interessierten ab 18 Jahren, mit Ausnahme von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der LAG Region Grafschaft Bentheim e.V.
Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich der Veranstalter das Recht vor, Personen von dem Wettbewerb auszuschließen. Wer unwahre Personenangaben macht, kann ebenfalls ausgeschlossen werden. Ausgeschlossen werden auch Personen, die sich durch Manipulation Vorteile verschaffen. Gegebenenfalls können in diesen Fällen Preise nachträglich aberkannt und zurückgefordert werden.
Verfahren
Die Teilnahme am Wettbewerb ist ausschließlich über das auf der Wettbewerbsseite www.region-grafschaft.de/fotowettbewerb bereitgestellte Formular möglich. Die Angabe einer gültigen und korrekten E‑Mail-Adresse, Anschrift sowie Telefonnummer des/der Teilnehmenden ist erforderlich. Insbesondere im Falle eines Gewinns erfolgt der weitere Kontakt über diese E‑Mail-Adresse, der Anschrift oder der Telefonnummer. Mit dem Hochladen eines Fotos erkennen Sie die Teilnahmebedingungen des Wettbewerbs an und erklären sich mit dessen Veröffentlichung einverstanden.
Per Post eingesandte Fotoabzüge oder per Post eingereichte digitale Bildträger jeglicher Formate werden nicht zum Wettbewerb zugelassen; sie werden nicht an den Absender zurückgeschickt. Auch Bilder, die per E‑Mail zugeleitet werden, nehmen nicht am Wettbewerb teil.
Nach Teilnahmeschluss eingehende Fotos werden nicht berücksichtigt. Zur Überprüfung dient der elektronisch protokollierte Eingang des Uploads der jeweiligen Datei. Eine Ersetzung der hochgeladenen Fotos oder andere nachträglichen Änderungen daran sind nicht zulässig.
Eine Jury stimmt über die eingereichten Fotos ab und entscheidet darüber, welche Fotos es in den Kalender schaffen.
Unter allen Teilnehmenden werden im Anschluss fünf Gewinne verlost (siehe Gewinnverteilung).
Die Gewinner werden voraussichtlich im Oktober 2024 per E‑Mail, Post oder telefonisch über die Prämierung informiert. Unter Ausschluss des Rechtswegs gilt, dass kein Anspruch auf Barauszahlung des Gewinns oder auf einen Umtausch besteht.
Gewinnverteilung
Es werden fünf Gewinne vergeben. Die Gewinne werden unter allen Teilnehmenden verlost. Zu gewinnen sind Gutscheine für:
- die Freilichtspiele Bad Bentheim
- den Tierpark Nordhorn
- eine Stadtführung in Schüttorf
- eine Freifahrt auf der Vechtezompe
- ein Grafschaft-Bentheim-Puzzle vom Grafschaft Bentheim Tourismus
Die Teilnehmenden mit den zwölf schönsten Fotos, die es in den Kalender schaffen, erhalten ein kostenloses Exemplar des Kalenders.
Die Namen der Gewinner werden so wie sie im Namensfeld bei der Registrierung angegeben wurden, auf der Wettbewerbsseite und auf den Social-Media-Kanälen der LAG Region Grafschaft Bentheim e.V. bekannt gegeben. Außerdem werden die Namen unter den Fotos im Kalender 2025 veröffentlicht. Weitere Informationen (z. B. Wohnort) werden nicht veröffentlicht.
Nutzungsrechte und Rechte Dritter
Jeder Teilnehmende räumt der LAG Region Grafschaft Bentheim e.V. als Veranstalter die räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkten einfachen Nutzungs- und Verwertungsrechte an den eingesandten Fotos ein. Dies umfasst insbesondere auch das Recht zur Veröffentlichung, zur Bearbeitung und Veränderung des Werkes, zur Nutzung in umgestalteter Form sowie das Recht zur Unterlizensierung und die Weitergabe der urheberrechtsfähigen Teil- und Gesamtleistung an Dritte. Jeder Teilnehmende überträgt insbesondere auch das Recht, die Arbeiten zu vervielfältigen, zu verbreiten und aufzuführen, vorzuführen bzw. vortragen zu lassen sowie mit anderen Werkarten zu verbinden. Soweit die Teilnehmenden Titel- oder Markenrechte an den erstellten Arbeiten erworben haben, übertragen sie auch diese in dem oben genannten Umfang. Die Übertragung der Rechte erfolgt dauerhaft, soweit dies rechtlich zulässig ist. Die Rechtsübertragung gilt auch für die geänderte, z. B. verkürzte, ergänzte, aktualisierte, ganz oder teilweise integrierte, vom Veranstalter oder seinen Beauftragten fortentwickelten Teil-/ Gesamtleistungen sowie für Verleih und Vermietung. Eine Verpflichtung zur Verwertung der Nutzungsrechte besteht nicht. Der Veranstalter ist berechtigt, die vorstehend genannten Rechte Dritten einzuräumen. Ein den Teilnehmenden nach § 41 UrhG zustehendes Rückrufsrecht wegen Nichtausübung des jeweils übertragenen Nutzungsrechtes ist für die Dauer von fünf Jahren ab dessen Übertragung ausgeschlossen.
Die Teilnehmenden versichern, dass sie über alle Rechte am eingereichten Fotomaterial verfügen, die uneingeschränkten Verwertungsrechte haben, dass das eingereichte Bildmaterial frei von Rechten Dritter ist sowie bei der Darstellung von Personen keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Sofern auf dem Fotomaterial eine oder mehrere Personen erkennbar abgebildet sind, muss von jedem einzelnen Abgebildeten eine Einwilligung zur Veröffentlichung eingeholt und auf Anforderung des Veranstalters schriftlich vorgelegt werden. Bei Abbildung Minderjähriger ist die schriftliche Einwilligung der Erziehungsberechtigten notwendig.
Unzulässige Inhalte
Die Teilnehmenden dürfen keine Fotos einreichen, die gegen die guten Sitten oder sonst gegen geltendes Recht (insbesondere Urheber‑, Marken‑, und Namensrechte Dritter) verstoßen. Es dürfen insbesondere keine Fotos eingereicht werden, die strafrechtlich relevante, pornografische, jugendgefährdende, ordnungswidrige, rassistische, gewaltverherrlichende oder solche Inhalte haben, die Persönlichkeitsrechte Dritter verletzen können. Ebenfalls dürfen keine Fotos eingereicht werden, die Produkte, Dienstleistungen und/oder Kennzeichen bewerben. Der Ausschluss, die Sperrung oder die Löschung von Fotos liegt im freien Ermessen der LAG Region Grafschaft Bentheim e.V. und kann ohne Anhörung der betroffenen Teilnehmenden zu jeder Zeit erfolgen, wenn eingereichte Beiträge gegen diese Teilnahmebedingungen oder gesetzliche Regelungen verstoßen oder ein entsprechender Verstoß nicht ausgeschlossen werden kann. Der Rechtsweg sowie jedwede Ansprüche wegen des Ausschlusses, der Sperrung oder Löschung von Bildmaterial gegenüber der LAG Grafschaft Bentheim e.V. sind ausgeschlossen.
Haftungsfreistellung
Die Teilnehmenden verpflichten sich, die LAG Region Grafschaft Bentheim e.V. von sämtlichen Ansprüchen Dritter im Innenverhältnis freizustellen bzw. der LAG Region Grafschaft Bentheim e.V. auf erstes Anfordern zu entschädigen, wenn Schäden auf einer Nutzung der Beiträge des Teilnehmenden beruhen, insbesondere, wenn Dritte geltend machen, dass die Beiträge ihre Persönlichkeitsrechte, Urheber- oder sonstigen immateriellen Rechte verletzen. Die Teilnehmenden stellen die LAG Region Grafschaft Bentheim e.V. von sämtlichen aus einer solchen Inanspruchnahme entstandenen Schäden, einschließlich angemessener Kosten der außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsverteidigung, frei.
Abbruch des Wettbewerbs
Der Wettbewerb kann von Seiten des Veranstalters jederzeit aus wichtigen Gründen abgebrochen werden. Unter anderem kann dies beispielsweise der Fall sein, wenn eine reguläre bzw. ordnungsgemäße Durchführung des Wettbewerbs insbesondere aus rechtlichen, personellen, technischen (z. B. Fehler der Soft- oder Hardware) oder aus sonstigen unvorhergesehenen Gründen nicht gewährleistet werden kann. Die Entscheidung über einen Abbruch steht im Ermessen des Veranstalters. Ansprüche hieraus sowie der Rechtsweg sind insoweit ausgeschlossen.
Datenschutz
Die LAG Region Grafschaft Bentheim e.V. erhebt, verarbeitet, nutzt und speichert die bei der Anmeldung über die Wettbewerbsseite registrierten Daten der Teilnehmenden für die Dauer des Wettbewerbs, längstens jedoch bis zum 31.12.2024. Danach werden diese gelöscht. Dies gilt nicht für die personenbezogenen Daten der Gewinner, die dauerhaft gespeichert werden. Erforderliche Namensdaten werden darüber hinaus zur Wahrung der Urheberpersönlichkeitsrechte gespeichert und genannt. Zweck der Datenspeicherung ist die Durchführung des Wettbewerbs (d. h. insbesondere die Kommunikation mit den Teilnehmenden allgemein einschließlich Einladung zur Preisverleihung, die Übermittlung der Daten der Preisträger an beteiligte Dritte, z. B. an Agenturen) sowie die Wahrung der Urheberpersönlichkeitsrechte im Zusammenhang mit der Nutzungsrechteeinräumung.
Für darüberhinausgehende Zwecke werden die Registrierungsdaten ohne ausdrückliche Einwilligung der Betroffenen nicht verwendet.
Aktualisierung
Der Veranstalter behält sich die jederzeitige Aktualisierung und Anpassung dieser Teilnahmebedingungen vor, ohne die Teilnehmenden gesondert davon zu informieren. Der geltende Wortlaut der Teilnahmebedingungen kann auf der Wettbewerbsseite eingesehen werden.
Schlussbestimmungen
Sollten Teile oder einzelne Formulierungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Teile in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.
Alle Ansprüche seitens der Teilnehmenden sind ausgeschlossen, soweit dies rechtlich zulässig ist.
Für diese Teilnahmebedingungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Osnabrück, soweit nicht gesetzlich zwingend etwas anderes bestimmt ist.