Teilnahmebedingungen Fotowettbewerb LEADER-Region Grafschaft Bentheim

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Anlass und Motivwahl

Die LAG Region Graf­schaft Bent­heim e.V. („Veran­stal­ter“) veran­stal­tet einen Foto­wett­be­werb unter dem Motto „Zeigt uns die schöns­ten Orte in der Graf­schaft Bent­heim“.  Ziel des Wett­be­werbs ist es, quali­ta­tiv hoch­wer­tige Bilder mit Bezug zur LEADER-Region Graf­schaft Bent­heim für die Erstel­lung eines Kalen­ders 2025 zu gewin­nen. Außer­dem werden die Gewin­ner­fo­tos auf den Social-Media-Kanälen der LAG Region Graf­schaft Bent­heim e.V. sowie des Graf­schaft Bent­heim Touris­mus präsen­tiert. Der Wirt­schafts­för­de­rung der Stadt Nord­horn werden die Fotos im Anschluss zur Verfü­gung stellt, um Selfie-Points im Stadt­ge­biet der Stadt Nord­horn zu ermit­teln und zu errichten.

Das Foto muss in der LEADER-Region Graf­schaft Bent­heim aufge­nom­men worden sein. Der Ort/ Die Ortschaft, wo das Foto gemacht wurde, ist anzu­ge­ben. Diese Infor­ma­tio­nen dienen zur Über­prü­fung und werden darüber hinaus nicht für andere Zwecke verwen­det, d. h. insb. nicht an Dritte weitergegeben.

Das Foto darf keinen Rahmen, keine Schrift oder sons­tige Grafik­be­stand­teile (wie z. B. Sprech­bla­sen) enthal­ten. Das Foto darf nur im Quer­for­mat hoch­ge­la­den werden. Bilder im Hoch­for­mat werden nicht berück­sich­tigt. Es ist außer­dem ein Titel des Fotos anzugeben.

Teil­nahme

Vom 01.07.2024, 0:00 Uhr bis zum 15.09.2024, 23:59 Uhr, können Sie sich für die Teil­nahme am Wett­be­werb regis­trie­ren und maximal ein Foto auf der Wett­be­werbs­seite www.region-grafschaft.de/fotowettbewerb hoch­la­den. Auch Gruppen können unter Regis­trie­rung der Kontakt­da­ten einer verant­wort­li­chen Person teil­neh­men. Der Veran­stal­ter behält sich das Recht vor, den Teil­nah­me­zeit­raum nach eigenem Ermes­sen zu verlängern.

Tech­ni­sche Anfor­de­run­gen an die Fotos

Die Fotos müssen digital reali­siert worden sein und als JPEG-Datei auf der Wett­be­werbs­seite hoch­ge­la­den werden. Die Datei darf die Größe von 15 MB nicht über­schrei­ten, muss mind. 4000 Pixel an der längs­ten Seite und eine Druck­auf­lö­sung von mindes­tens 300 dpi besitzen.

Teil­nah­me­aus­schluss

Mitma­chen können alle Inter­es­sier­ten ab 18 Jahren, mit Ausnahme von Mitar­bei­te­rin­nen und Mitar­bei­tern der LAG Region Graf­schaft Bent­heim e.V.

Bei einem Verstoß gegen diese Teil­nah­me­be­din­gun­gen behält sich der Veran­stal­ter das Recht vor, Perso­nen von dem Wett­be­werb auszu­schlie­ßen. Wer unwahre Perso­nen­an­ga­ben macht, kann eben­falls ausge­schlos­sen werden. Ausge­schlos­sen werden auch Perso­nen, die sich durch Mani­pu­la­tion Vorteile verschaf­fen. Gege­be­nen­falls können in diesen Fällen Preise nach­träg­lich aberkannt und zurück­ge­for­dert werden.

Verfah­ren

Die Teil­nahme am Wett­be­werb ist ausschließ­lich über das auf der Wett­be­werbs­seite www.region-grafschaft.de/fotowettbewerb bereit­ge­stellte Formu­lar möglich. Die Angabe einer gülti­gen und korrek­ten E‑Mail-Adresse, Anschrift sowie Tele­fon­num­mer des/der Teil­neh­men­den ist erfor­der­lich. Insbe­son­dere im Falle eines Gewinns erfolgt der weitere Kontakt über diese E‑Mail-Adresse, der Anschrift oder der Tele­fon­num­mer. Mit dem Hoch­la­den eines Fotos erken­nen Sie die Teil­nah­me­be­din­gun­gen des Wett­be­werbs an und erklä­ren sich mit dessen Veröf­fent­li­chung einverstanden.

Per Post einge­sandte Foto­ab­züge oder per Post einge­reichte digi­tale Bild­trä­ger jegli­cher Formate werden nicht zum Wett­be­werb zuge­las­sen; sie werden nicht an den Absen­der zurück­ge­schickt. Auch Bilder, die per E‑Mail zuge­lei­tet werden, nehmen nicht am Wett­be­werb teil.

Nach Teil­nah­me­schluss einge­hende Fotos werden nicht berück­sich­tigt. Zur Über­prü­fung dient der elek­tro­nisch proto­kol­lierte Eingang des Uploads der jewei­li­gen Datei. Eine Erset­zung der hoch­ge­la­de­nen Fotos oder andere nach­träg­li­chen Ände­run­gen daran sind nicht zulässig.

Eine Jury stimmt über die einge­reich­ten Fotos ab und entschei­det darüber, welche Fotos es in den Kalen­der schaffen. 

Unter allen Teil­neh­men­den werden im Anschluss fünf Gewinne verlost (siehe Gewinnverteilung).

Die Gewin­ner werden voraus­sicht­lich im Oktober 2024 per E‑Mail, Post oder tele­fo­nisch über die Prämie­rung infor­miert. Unter Ausschluss des Rechts­wegs gilt, dass kein Anspruch auf Baraus­zah­lung des Gewinns oder auf einen Umtausch besteht.

Gewinn­ver­tei­lung

Es werden fünf Gewinne verge­ben. Die Gewinne werden unter allen Teil­neh­men­den verlost. Zu gewin­nen sind Gutscheine für: 

  • die Frei­licht­spiele Bad Bentheim 
  • den Tier­park Nordhorn 
  • eine Stadt­füh­rung in Schüttorf 
  • eine Frei­fahrt auf der Vechtezompe 
  • ein Graf­schaft-Bent­heim-Puzzle vom Graf­schaft Bent­heim Tourismus

Die Teil­neh­men­den mit den zwölf schöns­ten Fotos, die es in den Kalen­der schaf­fen, erhal­ten ein kosten­lo­ses Exem­plar des Kalenders.

Die Namen der Gewin­ner werden so wie sie im Namens­feld bei der Regis­trie­rung ange­ge­ben wurden, auf der Wett­be­werbs­seite und auf den Social-Media-Kanälen der LAG Region Graf­schaft Bent­heim e.V. bekannt gegeben. Außer­dem werden die Namen unter den Fotos im Kalen­der 2025 veröf­fent­licht. Weitere Infor­ma­tio­nen (z. B. Wohnort) werden nicht veröffentlicht.

Nutzungs­rechte und Rechte Dritter

Jeder Teil­neh­mende räumt der LAG Region Graf­schaft Bent­heim e.V. als Veran­stal­ter die räum­lich, zeit­lich und inhalt­lich unbe­schränk­ten einfa­chen Nutzungs- und Verwer­tungs­rechte an den einge­sand­ten Fotos ein. Dies umfasst insbe­son­dere auch das Recht zur Veröf­fent­li­chung, zur Bear­bei­tung und Verän­de­rung des Werkes, zur Nutzung in umge­stal­te­ter Form sowie das Recht zur Unter­li­zen­sie­rung und die Weiter­gabe der urhe­ber­rechts­fä­hi­gen Teil- und Gesamt­leis­tung an Dritte. Jeder Teil­neh­mende über­trägt insbe­son­dere auch das Recht, die Arbei­ten zu verviel­fäl­ti­gen, zu verbrei­ten und aufzu­füh­ren, vorzu­füh­ren bzw. vortra­gen zu lassen sowie mit anderen Werk­ar­ten zu verbin­den. Soweit die Teil­neh­men­den Titel- oder Marken­rechte an den erstell­ten Arbei­ten erwor­ben haben, über­tra­gen sie auch diese in dem oben genann­ten Umfang. Die Über­tra­gung der Rechte erfolgt dauer­haft, soweit dies recht­lich zuläs­sig ist. Die Rechts­über­tra­gung gilt auch für die geän­derte, z. B. verkürzte, ergänzte, aktua­li­sierte, ganz oder teil­weise inte­grierte, vom Veran­stal­ter oder seinen Beauf­trag­ten fort­ent­wi­ckel­ten Teil-/ Gesamt­leis­tun­gen sowie für Verleih und Vermie­tung. Eine Verpflich­tung zur Verwer­tung der Nutzungs­rechte besteht nicht. Der Veran­stal­ter ist berech­tigt, die vorste­hend genann­ten Rechte Dritten einzu­räu­men. Ein den Teil­neh­men­den nach § 41 UrhG zuste­hen­des Rück­rufs­recht wegen Nicht­aus­übung des jeweils über­tra­ge­nen Nutzungs­rech­tes ist für die Dauer von fünf Jahren ab dessen Über­tra­gung ausgeschlossen.

Die Teil­neh­men­den versi­chern, dass sie über alle Rechte am einge­reich­ten Foto­ma­te­rial verfü­gen, die unein­ge­schränk­ten Verwer­tungs­rechte haben, dass das einge­reichte Bild­ma­te­rial frei von Rechten Dritter ist sowie bei der Darstel­lung von Perso­nen keine Persön­lich­keits­rechte verletzt werden. Sofern auf dem Foto­ma­te­rial eine oder mehrere Perso­nen erkenn­bar abge­bil­det sind, muss von jedem einzel­nen Abge­bil­de­ten eine Einwil­li­gung zur Veröf­fent­li­chung einge­holt und auf Anfor­de­rung des Veran­stal­ters schrift­lich vorge­legt werden. Bei Abbil­dung Minder­jäh­ri­ger ist die schrift­li­che Einwil­li­gung der Erzie­hungs­be­rech­tig­ten notwendig.

Unzu­läs­sige Inhalte

Die Teil­neh­men­den dürfen keine Fotos einrei­chen, die gegen die guten Sitten oder sonst gegen gelten­des Recht (insbe­son­dere Urheber‑, Marken‑, und Namens­rechte Dritter) versto­ßen. Es dürfen insbe­son­dere keine Fotos einge­reicht werden, die straf­recht­lich rele­vante, porno­gra­fi­sche, jugend­ge­fähr­dende, ordnungs­wid­rige, rassis­ti­sche, gewalt­ver­herr­li­chende oder solche Inhalte haben, die Persön­lich­keits­rechte Dritter verlet­zen können. Eben­falls dürfen keine Fotos einge­reicht werden, die Produkte, Dienst­leis­tun­gen und/oder Kenn­zei­chen bewer­ben. Der Ausschluss, die Sper­rung oder die Löschung von Fotos liegt im freien Ermes­sen der LAG Region Graf­schaft Bent­heim e.V. und kann ohne Anhö­rung der betrof­fe­nen Teil­neh­men­den zu jeder Zeit erfol­gen, wenn einge­reichte Beiträge gegen diese Teil­nah­me­be­din­gun­gen oder gesetz­li­che Rege­lun­gen versto­ßen oder ein entspre­chen­der Verstoß nicht ausge­schlos­sen werden kann. Der Rechts­weg sowie jedwede Ansprü­che wegen des Ausschlus­ses, der Sper­rung oder Löschung von Bild­ma­te­rial gegen­über der LAG Graf­schaft Bent­heim e.V. sind ausgeschlossen.

Haftungs­frei­stel­lung

Die Teil­neh­men­den verpflich­ten sich, die LAG Region Graf­schaft Bent­heim e.V. von sämt­li­chen Ansprü­chen Dritter im Innen­ver­hält­nis frei­zu­stel­len bzw. der LAG Region Graf­schaft Bent­heim e.V. auf erstes Anfor­dern zu entschä­di­gen, wenn Schäden auf einer Nutzung der Beiträge des Teil­neh­men­den beruhen, insbe­son­dere, wenn Dritte geltend machen, dass die Beiträge ihre Persön­lich­keits­rechte, Urheber- oder sons­ti­gen imma­te­ri­el­len Rechte verlet­zen. Die Teil­neh­men­den stellen die LAG Region Graf­schaft Bent­heim e.V. von sämt­li­chen aus einer solchen Inan­spruch­nahme entstan­de­nen Schäden, einschließ­lich ange­mes­se­ner Kosten der außer­ge­richt­li­chen und gericht­li­chen Rechts­ver­tei­di­gung, frei.

Abbruch des Wettbewerbs

Der Wett­be­werb kann von Seiten des Veran­stal­ters jeder­zeit aus wich­ti­gen Gründen abge­bro­chen werden. Unter anderem kann dies beispiels­weise der Fall sein, wenn eine regu­läre bzw. ordnungs­ge­mäße Durch­füh­rung des Wett­be­werbs insbe­son­dere aus recht­li­chen, perso­nel­len, tech­ni­schen (z. B. Fehler der Soft- oder Hard­ware) oder aus sons­ti­gen unvor­her­ge­se­he­nen Gründen nicht gewähr­leis­tet werden kann. Die Entschei­dung über einen Abbruch steht im Ermes­sen des Veran­stal­ters. Ansprü­che hieraus sowie der Rechts­weg sind inso­weit ausgeschlossen.

Daten­schutz

Die LAG Region Graf­schaft Bent­heim e.V. erhebt, verar­bei­tet, nutzt und spei­chert die bei der Anmel­dung über die Wett­be­werbs­seite regis­trier­ten Daten der Teil­neh­men­den für die Dauer des Wett­be­werbs, längs­tens jedoch bis zum 31.12.2024. Danach werden diese gelöscht. Dies gilt nicht für die perso­nen­be­zo­ge­nen Daten der Gewin­ner, die dauer­haft gespei­chert werden. Erfor­der­li­che Namens­da­ten werden darüber hinaus zur Wahrung der Urhe­ber­per­sön­lich­keits­rechte gespei­chert und genannt. Zweck der Daten­spei­che­rung ist die Durch­füh­rung des Wett­be­werbs (d. h. insbe­son­dere die Kommu­ni­ka­tion mit den Teil­neh­men­den allge­mein einschließ­lich Einla­dung zur Preis­ver­lei­hung, die Über­mitt­lung der Daten der Preis­trä­ger an betei­ligte Dritte, z. B. an Agen­tu­ren) sowie die Wahrung der Urhe­ber­per­sön­lich­keits­rechte im Zusam­men­hang mit der Nutzungsrechteeinräumung.

Für darüber­hin­aus­ge­hende Zwecke werden die Regis­trie­rungs­da­ten ohne ausdrück­li­che Einwil­li­gung der Betrof­fe­nen nicht verwendet.

Aktua­li­sie­rung

Der Veran­stal­ter behält sich die jeder­zei­tige Aktua­li­sie­rung und Anpas­sung dieser Teil­nah­me­be­din­gun­gen vor, ohne die Teil­neh­men­den geson­dert davon zu infor­mie­ren. Der geltende Wort­laut der Teil­nah­me­be­din­gun­gen kann auf der Wett­be­werbs­seite einge­se­hen werden.

Schluss­be­stim­mun­gen

Sollten Teile oder einzelne Formu­lie­run­gen dieser Teil­nah­me­be­din­gun­gen unwirk­sam sein, bleiben die übrigen Teile in ihrem Inhalt und ihrer Gültig­keit davon unberührt.

Alle Ansprü­che seitens der Teil­neh­men­den sind ausge­schlos­sen, soweit dies recht­lich zuläs­sig ist.

Für diese Teil­nah­me­be­din­gun­gen gilt das Recht der Bundes­re­pu­blik Deutsch­land. Gerichts­stand ist Osna­brück, soweit nicht gesetz­lich zwin­gend etwas anderes bestimmt ist.